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profane bauwerke
Das Gerichtsgebäude "Bäumli"
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Bäumleingasse 3/5lageplan

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Der Präsenzerhof

Dort wo wir heute dem Ensemble des Gerichts an der Bäumleingasse begegnen erhoben sich im Mittelalter eine ganze Riehe von Liegenschaften. Alleine deren drei unter der heutigen Hausnummer 1. Die erste von ihnen wird 1314 unter dem Namen "zur Kupferschmiede" erwähnt. Neben ihr schloss die 1388 erstmals genannte Liegenschaft "zum Kalb" an, neben der sich wiederum die 1340 ersterwähnte Liegenschaft "zum Kamel" befand. 1498 wurden alle drei vereinigt.

Auf dem Grundstück der heutigen Hausnummer 3 gab es einst drei von einer Umfriedung umschlossene Höfe die im 14.Jh zu einer einzigen Liegenschaft im Besitz eines mächtigen Adelsgeschlechts, aus dem 1360 als erster Burkhart II. Münch von Landskron als Eigentümer genannt wird. Der Hof der Münch ging nach dem schwinden ihrer Basler Linie in andere Adelshände über, bis ihn 1514 das Domstift in seinen Besitz brachte um ihn zum Sitz der Präsenz zu machen.

der praesenzerhof im 17.jh

Der Präsenzerhof an der heutigen Bäumleingasse von Nordosten gesehen auf dem Stadtmodell im Klingentalmuseum nach den Merianplänen des 17.Jh.

Die Praesentia chori verwaltete mit dem Quotidian die täglich auszahlbaren Honorare derjenigen Chorherren und Kapläne die ordnungsgemäss zum Chordienst erschienen, jener also die präsent waren. Die Liegenschaft wurde damit zum Präsenzerhof, der nach der Reformation zum Sitz der Schaffnei der Präsenz wurde, jener städtischen Einrichtung welche die Nachfolge der Praesentia chori antrat. In der Liegenschaft befandt sich auch die Wohnung des Schaffners.

Ab 1598 wirft die spätere Nutzung ihre Schatten voraus, denn man trifft unter den Bewohnern des Hauses zuweilen Schreiber des Gerichts an. Schliesslich wurde der Präsenzerhof 1762 dauerhaft der Sitz der Gerichtsschreiberei. Rückwärtig verfügte die Liegenschaft über eine Fruchtschütte deren Obergeschoss 1807/08 zu einem Gerichtssaal für das Kriminal- und das Zivilgericht umgestaltet wurde. Der Präsenzerhof wurde dem Gericht aber zu eng.

Das Gerichtsgebäude von Johann Jakob Stehlin

Die mittelalterliche Liegenschaft konnte dem Gericht nicht länger ein geeignetes Domizil bieten. In den Jahrzehnten vor 1850 prüfte man alternative Standorte für das Gericht, wie etwa den Lohnhof oder den Spiesshof. Auch suchte man einen Baugrund für einen eventuellen Neubau. Schlussendlich wurde beschlossen auf dem Areal des Präsenzerhofs ein Gebäude zu erstellen, welches Zivil- und Kriminalgericht sowie die Hypothekenverwaltung aufnehmen sollte.

Der Rat liess 1856 einen Wettbewerb ausschreiben zu dem lokale Architekten und Baumeister Vorschläge für dieses neue Gebäude einreichen sollten. Als Sieger ging aus dem Auswahlverfahren schliesslich Johann Jakob Stehlin der Jüngere (1826-1894) hervor, dessen Justizpalast im Stile der florentinischen Renaissance nach zwei Baujahren am 15. September 1859 seiner Bestimmung übergeben werden konnte. Sein Projekt stellte er unter ein italienisches Motto.

das gerichtsgebaeude von j.j. stehlin

Das von Johann Jakob Stehlin dem Jüngeren 1858/59 erbaute Gerichtsgebäude. Man beachte das Portal dessen Freitreppe 1895/96 verkürzt wurde.

Der Sinnspruch zum Gerichtsgebäude hiess "Chi entra questa luoco / Pali bene, parli poco" (Wer dieses Haus betrete, rede gut, rede wenig). Die Portalachse mit ihren Säulen sollte eigentlich durch eine Skulpturengruppe mit Justitia als Hauptfigur versehen sein, doch die Gruppe wurde weggelassen. Während des Umbaus tagte das Gericht in den Räumlichkeiten des ehemalige Steinenklosters, welches bis 1856 als Kaserne der Standestruppe gedient hatte.

Ein Ausbau wird nötig

Über dreissig Jahre diente das Gerichtsgebäude Stehlins der Justiz, bis es wie schon der Präsenzerhof zuvor zu klein wurde. Ein Ausbau drängte sich auf und die Stadt beauftragte Kantonsbaumeister Heinrich Reese mit der Ausarbeitung entsprechender Pläne. Allerdings befand man alles was Reese zu Papier brachte für zu gross im Allgemeinen und zu verschwenderisch im Speziellen. Ein im Juni 1894 ausgeschreibener Wettbewerb sollte die Lösung bringen.

Ein Procedere dass man sich im Prinzip hätte sparen können, denn unter den fünf eingeladenen Architekten war auch Reese, dessen überarbeitete Entwürfe am Ende das Rennen machten. Sein Erweiterungsbau machte am benachbaren ursprünglichen Bau Stehlins einige Eingriffe nötig. Der Anbau brachte nämlich mit sich, dass die Baulinien korrigert werden mussten, und dabei waren zwei Dinge im Weg. Stehlins Justizpalast wies eine Freitreppe auf.

Diese ragte weit vor die Fassade und war flankiert von einem eisernen Hag der dem Gebäude etwas Raum zwischen der Fassadenflucht und der Strasse sicherte, was insgesamt mehr Würde und Grösse ausstrahlen sollte. Dieser Hag und der besagte Raum mussten geopfert werden, und da die Treppe auch zu weit vorragte wurde sie kurzerhand teilweise ins Gebäude hinein geschoben, wodurch das ehemals grosszügige Vestibül ziemlich zusammengestaucht wurde.

details des anbaus der 1890er jahre

Der 1895/96 durch Kantonsbaumeister Heinrich Reese errichtete Erweiterungsbau, der sich im Stil der Neoreniassance dem benachbarten Bau Stehlins unterordnet.

Gefährdet und gerettet 1968

Der 1896 vollendete Erweiterungsbau von Heinrich Reese (1843-1919) wies im Gegensatz zum zweigeschossigen Gebäude von Stehlin drei Geschosse auf. Wer beide Gassenfassaden vergleicht erkennt, dass Reese sich bei der Neorenaissance bediente und somit seinen Anbau dem alten Gerichtsgebäude anglich. Eine weitere bauliche Massnahme an der Gassenfront fällt ins Jahr 1925, als die schmale Fassade der Durchfahrt zum Hof am alten Bau vorgeschoben wurde.

Der von den Baslern liebevoll "Bäumli" genannte Gerichtskomplex an der Bäumleingasse schrieb 1968 denkmalpflegerisch Geschichte. Man plante die Gebäude von Stehlin und Reese durch einen wenig charmanten Neubau im Stile der Zeit zu ersetzen. Liebhaber der Altstadt zogen gegen das Vorhaben ins Feld, woraus am 24. November eine Volksabstimmung zur Sache resultierte. Der Neubau des Gerichts unter Opferung der alten Gebäude wurde an der Urne verworfen.

Mit 34'974 Nein zu 10'619 Ja entschied das Basler Stimmvolk erstmals gegen einen Neubau im historischen Altstadtkern der Stadt. Damit blieb das Ensemble des 19.Jh erhalten. Der Platzmisere wirkte die Ausgliederung des Strafgerichts entgegen, in deren Folge 1988/91 der Gebäudekomplex renoviert wurde. Heute befinden beherbergen die altehrwürdigen Mauern an der Bäumleingasse das Appelations- und Zivilgericht sowie das Konkursamt.



Querverweis zum Thema:

>> Abstimmung zum Neubau des Gerichtsgebäudes



Beitrag erstellt 22.10.07 / Layout angepasst 15.05.11

Quellen:

Uta Feldges, Die schöne Stadt war unser Ziel - zur Geschichte des Basler Heimatschutzes 1905-2005, herausgegeben vom Heimatschutz Basel, Friedrich Reinhardt Verlag, Basel, 2005, ISBN 3-7245-1410-7, Seiten 124 und 125

Markus Fürstenberger, Basler Chronik vom 1. September 1968 bis 31. August 1969, im Basler Stadtbuch 1970, herausgegeben von Hans Birkhäuser, Fritz Grieder, Adolf Portmann und Marc Sieber, Helbing und Lichtenhahn, Basel, 1969, Seite 271

Markus Fürstenberger, Basel vor 100 Jahren, Pharos Verlag Hansrudolf Schwabe AG, Basel, 1974, Seiten 84 bis 86

Dorothee Huber, Architekturführer Basel, 1996, herausgegeben vom Architekturmuseum in Basel, Basel, 1996 (2. Auflage), ISBN 3-905065-22-3, Seite 185

Anne Nagel, Beitrag "Bäumleingasse 1-7 (alte Nrn. 1381-1383) - Gerichtsgebäude", publiziert in Kunstdenkmäler des Kantons Basel-Stadt, Band 7, (Altstadt Grossbasel I), herausgegeben von der Gesellschaft für Schweizerische Kunstgeschichte, Bern, 2006, ISBN 3-906131-84-X, Seiten 214 bis 220

engel

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