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Der Galgen auf dem Gellert
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Gellertstrasse / Galgenhügelpromenade

Bus 37 - Emanuel-Büchel-Strasse / Bus 41 - Bethesda-Spital


Praktisch jede mittelalterliche Stadt hatte einen Galgen an dem die Todesstrafe durch Erhängen ausgeführt wurde. Basel machte hierbei keine Ausnahme; um so mehr da ein Galgen auch ein weit herum sichtbares Symbol für die Rechtsgewalt der jeweiligen Obrigkeit war. Viele Galgen bestanden, wie der spätmittelalterliche von Grossbasel, aus einem gemauerten Dreieck. Über diese Mauern ragten drei steinerne Säulen die drei Holzbalken trugen welche die Säulen verbanden.

An diesen Balken wurden die Stricke befestigt mit denen man die Verurteilten erhängte. Am Galgen auf dem Gellert hätten, wenn es denn je so weit kam, bis zu sechs Todeskandidaten auf einmal hingerichtet werden können. Solch Grauen erregende Bauwerke standen meistens auf einer Anhöhe. Der Reisende sollte schon aus der Ferne erkennen, dass hier die strenge Hand der hiesigen Herren wirkte und die Blutgerichtsbarkeit inne hatte; die Macht über Leben und Tod zu richten.



Das Hochgericht auf dem Gellert nach dem Stadtplan von Hans Rudolf Manuel um 1550. Neben dem Galgen mit den drei Säulen kann man das Rad sehen, auf welches die zum Rädern Verurteilten geflochten wurden

Der Galgen Grossbasels stand bis im 14. Jahrhundert an einer öffentlichen Strasse bei der Spalenvorstadt auf dem Lysbühl, also im Bereich der Lyss.
[1] Damals lag die Vorstadt noch vor der ersten Grossbasler Stadtmauer, und der Galgen muss sich ursprünglich ausserhalb des besiedelten Vorstadtareals befunden haben. Von der Richtstätte ist erst lange nach ihrem Verschwinden zu erfahren, anlässlich eines anhaltenden Streits um den neuen Standort des Galgens auf dem Gellert.

In der Zeit um 1362/69 wurden mündliche Auskünfte zur Errichtung des umstrittenen Galgens auf dem Gellert gesammelt.
[2] Es sollte geklärt werden wie der Galgen 50 Jahre zuvor an seinen neuen Platz gekommen war. Alte Dokumente zu diesem Fall scheinen nicht vorhanden. gewesen zu sein. Eventuell waren solche beim Erdbeben 1356, wie viele andere Urkunden, verloren gegangen. Vielleicht wurden deswegen Zeugen befragt, die sich noch an die Geschehnisse um 1312/19 erinnerten.

Die moderne Geschichtschreibung ging lange irrtümlich davon aus, dass der alte Galgen auf dem Lysbüchel (am heutigen Voltaplatz) gestanden habe. So geriet das Hochgericht bei der Lyss in Vergessenheit. Auf das Missverständnis wird am Ende dieses Aufsatzes noch eingegangen. Die Zeugen von 1362/69 sprachen von einem Galgen an der Spalenvorstadt, der einem einflussreichen Mann zum Ärgernis wurde. Vermutlich handelte sich dabei um Johann von Arguel (gestorben nach 1312).

Der versetzte Galgen

Rudolf Wackernagel (1855-1925) umriss in seinem Werk zur Geschichte der Stadt Basel Johann von Arguel als reichen und mächtigen Politiker mit grosser Gefolgschaft im Volk. Er besass ein Haus an der Freien Strasse und wirkte mehrfach in Streitfragen als Schiedsrichter. Von Arguel bekleidete darüber hinaus das Amt eines Pflegers des städtischen Spitals. Er war Gönner des Dichters Konrad von Würzburg (gestorben 1287), der für ihn die Legende von St.Pantaleon in Verse fasste.
[3]

Als Vertreter der Bürgerschaft habe sich der Patrizier, den Wackernagel als "Volksführer" betitelte, nicht gescheut im Rat dem Adel entgegenzutreten. Mathias von Neuenburg (ca 1295-1364) berichtet in seiner Chronik, wie von Arguel mit einem Ritter Peter Schaler in eine Diskussion (wohl um Privilegien) geriet. Dabei habe der Adlige von Arguel entgegnet "Weisst Du nicht, dass Hausherr und Sau im selben Hause wohnen mögen, aber überaus unterschiedlich gehalten werden?"
[4]

Die selbe Quelle überliefert einen Vorfall bei dem sich von Arguel im Rat einem Ansinnen des Basler Bischofs Peter Reich von Reichenstein (gestorben 1296) wiedersetzte. Daraufhin giftete ihn der erboste Kirchenherr mit der Drohung an, er werde ihm die Augen ausreissen lassen.
[5] Von Arguel erscheint demnach als ein Mann des aufstrebenden Bürgertums, dem die Konfrontation mit Herrschenden aus Adel und Klerus nicht fremd war. Er verstand es diese Kreise herauszufordern.

In den um 1362/69 eingeholten eidesstattlichen Aussagen (eine so genannten Kundschaft) lebte die Erinnerung an einen machtvollen Mann der Basler Bürgerschaft halbes Jahrhundert nach den Ereignissen fort. Möglicherweise war dieser Mann "de Arguel" Joann von Arguel. Es wird erwähnt wieso der Galgen bei der Spalenvorstadt habe verschwinden müssen. Von Arguel hätte dort nämlich gute Immobilien besessen.
[6] Die nahe Richtstätte hat wohl deren Wert gemindert.

Vom Lysbühl auf den Gellert

Die festgehaltenen Zeugenaussagen zeigen auf, dass von Arguel offenbar den Galgen vom Lysbühl wegschaffen wollte indem er plante eigenmächtig einen neuen Galgen auf dem Gellert in der Nähe des Klosters St.Alban zu errichten. Er setzte sich mit dem Projekt über den Rat von Basel hinweg. Vorerst verhinderte der Widerstand des Klosters die dauerhafte Installation eines hölzernen Galgens. Schliesslich verzichtete von Arguel formell auf den Holzgalgen auf dem Gellert.

Von Arguel fand jedoch einen anderen Weg, dort dauerhaft einen Galgen aufzustellen um die ungeliebte Richtstätte von der Spalenvorstadt wegzukriegen. Er liess heimlich in seinem Haus einen Galgen mit drei Steinsäulen fertigen. Diesen brachte er mit Wagen auf den Gellert um ihn anstelle des verbotenen Holzgalgens zu errichten.
[7] Als damit vollendete Tatsachen geschaffen waren, schien ausser dem Kloster St.Alban offenbar niemand mehr willens den Galgen wieder abzureissen.

Die Versetzung eines Galgens durch einen Privatmann auf dessen eigene Initiative hat mehr als nur eine Seite. Dass jemand durch das Entfernen einer unliebsamen Einrichtung den Wert seiner Immobilien bewahren oder steigern will ist der eine Aspekt. Es gilt aber auch zu beachten dass hier ein wichtiges Symbol obrigkeitlicher Macht illegal versetzt wurde. Von Arguel hat mit diesem Akt die vom Adel dominierte Obrigkeit herausgefordert, und setzte sich offenbar auch durch.

Das Hochgericht

Wie der frühe Galgen genau aussah ist unklar. Aus der Kundschaft 1362/69 geht hervor dass er drei Steinsäulen hatte. Auf diesen ruhten drei Balken zum Befestigen der Stricke. Ob der erste Galgen bereits ein ummauertes Dreieck aufwies in dem die Säulen standen lässt sich nicht sagen. Offenbar hat von Arguel den Steingalgen heimlich vorbereiten lassen um ihn dann überraschend zu errichten. Das lässt nicht auf den aufwändigen Bau einer Umfassungsmauer schliessen.

Wann die später belegbare Mauer hinzukam ist schwer zu sagen. Der um 1550 entstandene Basler Stadtplan von Hans Rudolf Manuel (1525-1571) zeigt den Galgen auf dem Gellert mit einer Umfassungsmauer, ebenso eine Radierung des 17. Jahrhunders von der Hinrichtung der Baselbieter Bauernführer 1653. Teile dieser Umfassungsmauer wurden bei Ausgrabungen 1968 gefunden. Die Reste deuten darauf hin dass die drei Ecken der Umfassung in der Neuzeit rund gemauert waren.
[8]

Historische Darstellungen zeigen eine Umfassungsmauer deren drei Seiten vermutlich eine Länge von schätzungsweise fünf Metern aufwiesen. An der Nordseite gab es in der Mitte eine mannshohe Pforte in der Mauer, durch die man in das Galgendreieck hinein gelangten konnte. Am Platz dieser Pforte befindet heute einer beiden Durchgänge in der modernen Ummauerung der Dreiecksterrasse. Man betritt via Treppe diese Terrasse demnach über jene Stelle die bis 1822 in den Galgen führte.

Die Umfassungsmauern waren von drei runden gemauerte runde Säulen überragt, welche die Balken trugen. Die Säulen ragten erheblich über die Umfassungsmauer hinaus. Üblicherweise mussten die Hingerichteten frei oberhalb des Niveaus der Mauerkrone hängen, um weit herum sichtbar zu sein. Die erwähnte Darstellung der Hinrichtung von 1653 lässt vermuten, dass der Galgen auf dem Gellert zwischen vier und fünf Metern hoch war, womit er ein stattliches Herrschaftssymbol war.

Zum Hochgericht gehörte nicht nur der Galgen. An diesem Ort wurde auch die Strafe des Räderns oder Radbrechen vollstreckt. Den Verurteilten wurden durch den Henker mit einem Rad die Arme und Beine gebrochen. Danach flocht man sie lebend auf das Rad, wobei man ihre zerbrochenen Gliedmassen zwischen den Radspeichen durchschlaufte. Das Rad wurde mit den dermassen Zugerichteten auf einem Pfahl gesteckt. Die Unglücklichen litten zuweilen noch tagelang bevor sie starben.



Die Gedenkstätte an der Gellertbrücke/Galgenhügelpromenade im Frühjahr 2002. Die Treppe führt den der Stelle in die Dreiecksterrasse wo einst die Pforte ins Galgeninnere lag.

Tod durch den Strang

Einer der frühsten Berichte über eine Urteilsvollstreckung auf dem Gellert findet sich in den Grösseren Basler Annalen. Im Februar 1374 wurde der Küferknecht Hannemann Röteler wegen Diebstahls zum Tod durch den Strang verurteilt. Den Küfern und Zimmerleuten wurde das Recht zugesprochen, nach der Hinrichtung die Leiche zu St.Elisabethen zu bestatten. Üblicherweise blieb ansonsten ein Toter am Galgen hängen und wurde später dort verscharrt. Die Chronik berichtet:

"... Und da der dieb erhenckt ward, das man in herab moecht nemen, wenn man wolte, da gieng der hencker die leytteren herab und sprach zu juncker Hogen Marckschalck, der des selbigen jars vogt was, und zuo den rathsbotten: han ich recht gericht? Do spach der vogt und mengklich: du hast recht gericht. Und ward der hencker von den kueffnern erbetten, das er wider die leitteren uff gieng und in abnem, und die leitteren harab liesz ..."
[9]

Die Episode endete damit dass der vom Galgen abgenommene Röteler im Sarg unerwartete Lebenszeichen zeigte. Er hatte das Hängen überlebt. Einer der Bestohlenen rächte sich danach am Henker dafür dass der Dieb mit dem Leben davon gekommen war. Er tötete den Scharfrichter in dessen Wohnung als dieser gerade zu Tisch sass mit dem Schwert. Der oben zitierte Auszug aus der Chronik gibt Aufschluss über die Art des Hängens an einem Galgen wie jenem auf dem Gellert.

Eine derartige Hinrichtung war anspruchsvoll. Die zum Tod verurteilte Person bestieg mit dem Henker eine Leiter die an einem der Galgenbalken angestellt war. Oben angekommen, legte der Henker dem Verurteilten den Stick um den Hals. Dieser Vorgang, zu zweit auf einer Leiter, war schon anspruchsvoll wenn der Todeskandidat ergeben mitmachte. Bei Widerborstigen wurde der Akt zu einer nahezu artistischen Darbietung. Hier war geistlicher Beistand oft hilfreich.

Nach der früher vorherrschenden Auffassung, konnte jemand der reuig und fromm die Todesstrafe erlitt damit rechnen ins Himmelreich einzugehen. Eine Chance die einem Sünder demnach verwehrt war, wenn er sich bockig und uneinsichtig erwies. Daher waren die Verurteilten in der Hoffnung auf himmlische Vergebung meist kooperativ. Um so mehr da normalerweise ein Geistlicher sie auf die Richtstätte begleitete und ihnen seelischen Trost bis zum Ende spendete.

War der Strick umgelegt, stiess der Henker die Verurteilten von der Leiter. Das Gewicht des eigenen Körpers erwürgte üblicherweise die Unglücklichen. Im vorliegenden Fall rettete das zugestandene Abhängen den Verurteilten unbeabsichtigt. Die Chronik zeigt auf, dass der Henker hier während des Hängens auf der Leiter stand, um danach herunterzusteigen um sich vom so genannten Blutvogt und den anwesenden Ratsmitgliedern die Bestätigung zu erbitten, dass er korrekt exekutiert habe.

Mit Hunden aufgehängt

Bei den Todestrafen gab es bis in die Neuzeit hinein Abstufungen bezüglich der Ehre. Im Gegensatz zur Enthauptung mit dem Schwert galt das Hängen am Galgen als die weitaus schändlichere Hinrichtungsart. Der Tod kam nicht durch einen raschen Hieb sondern dehnte sich durch das langsamere Erwürgen am Strick zum Spektakel für das zusammen gelaufene Publikum aus. Man wurde wie ein Sack von der Leiter gestossen um öffentlich am Strang erdrosselt zu werden.

Besonders schmachvoll war indes der Umstand, dass die Hingerichteten nicht wie bei der Enthauptung im Anschluss der Erde übergeben wurden. Üblicherweise liess man beim Hängen die Leichen zur Abschreckung am Galgen hängen, zuweilen bis sie halb verwest und von Vögeln zerfleddert waren. Die Schande des Todes am Galgen liess sich aber noch steigern. Belegt ist auf dem Gellert auch das nicht unmittelbar tödliche Aufhängen an den Füssen, zusammen mit Hunden.

Der Verurteilte wurde dabei an den Beinen am Galgen aufgeknüpft, und so lange kopfüber hängen gelassen bis er starb. Medizinisch betrachtet konnte man dabei durch den Blutstau im Kopf sterben. Auch ein Tod durch Ersticken war möglich, da einige Innere Organe bedingt durch die ungewöhnliche Lage auf der Lunge lasteten. Zähe Personen konnten auch überleben bis sie verdursteten. Die Schmach dieses Todes konnte durch das gleichzeitige Aufhängen von Hunden verstärkt werden.

Die neben den Verurteilten an den Hinterläufen hängenden Tiere schnappten in ihrer Verzweiflung nach dem gefesselten Menschen und bissen ihn. Das Sterben neben den als unrein geltenden Tieren sollte als besonders hohe Stufe der Schande wirken. Diese abscheuliche Grausamkeit tat man überwiegend Juden an. Ein Fall aus dem Mai 1374 ist überliefert, bei dem ein Jude nach drei qualvollen Tagen am Galgen wünschte getauft zu werden um als Christ zu sterben.

Der Unglückliche hoffte wahrscheinlich, man gewährte ihm durch einen Glaubenswechsel einen gnädigeren Tod. Der Leutpriester zu St.Alban taufte den Mann am Galgen und gab ihm die letzte Ölung. Doch man liess ihn weiter hängen. Nach dreizehn Tagen holte ihn eine Gruppe adliger Baslerinnen eigenmächtig herunter. Sie pflegten und wuschen ihn über Nacht auf dem Gellert, bis am Morgen das Stadttor öffnete. Er starb kurz darauf in der Stadt und wurde zu St.Peter beigesetzt.
[10]

Ort der Schande

Eine andere Art der Erniedrigung erlitt auf dem Gellert der Baselbieter Bauernführer Uli Schad (gestorben 1653). Laut Lokalhistoriker Karl Otto Gauss (1867-1938) war der Weber und Waldenburger Gerichtsherr Schad ein Mann der Tat der es verstanden habe die Leidenschaften des Volkes anzufachen, ohne bei der Wahl der Mittel wählerisch zu sein. Der Oberdorfer habe das Vertrauen seiner Gemeinde, wo er auch Bannbruder war, genossen und fungierte daher mehrfach als Abgesandter.
[11]

Er galt zusammen mit Isaak Bowe (1615-1683) als Kopf der Bauernerhebung im Baselbiet während des Schweizer Bauernkriegs 1653. Derweil Bowe die Flucht nach Süddeutschland gelang, musste Schad sich vor den Basler Richtern verantworten und erfuhr jene Härte die von Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein (1594-1666) unermüdlich gegenüber den Aufständischen gefordert wurde. Für ihn war die Herrschaftsordnung gottgewollt. Rebellion war folglich von Gott verdammt.

Wie das gestrenge Bern übte Basel Vergeltung an den Aufständischen. Schad wurde verhört, gefoltert und zum Tode verurteilt. Während sechs seiner Kampfgefährten im Juli 1653 auf dem Kopfabheini vor dem Steinentor enthauptet wurde, brachte man Schad auf den Gellert. Dort musste er den schimpflichen Tod am Galgen sterben. Zusätzlich verwehrte man ihm den Beistand durch einen Geistlichen. Nur Vertreter der Obrigkeit und gaffender Pöbel waren ihm letzte Gesellschaft.



Der zerfallende Grossbasler Galgen auf dem Gellert kurz vor seinem Abriss im Frühjahr 1822. Nach einer zeitgenössischen Bleistiftzeichnung (irrtümlich als Galgen zu St.Margarethen bezeichnet) von J.Ch. Bischoff im Staatsarchiv Basel-Stadt.

Unter dem Galgen begraben

Die letzte Stufe der Schande stellte nach der Hinrichtung das Verlochen der Leiche beim Hochgericht dar, weil man den gehängten Sündern im Allgemeinen auch die christliche Bestattung versagte. Hierzu ist die Ausgrabung 1987/88 auf dem Areal der einstigen Richtstätte von Emmenbrücke in Luzern interessant. In der Schweiz wurde zuvor kaum je das Umfeld eines einstigen Galgen so umfassend untersucht. Die Resultate wurden in einer Dokumentation veröffentlicht.
[12]

Der Galgen von Emmenbrücke war jenem vom Gellert in der Konstruktion ähnlich. Die Archäologen fanden innerhalb des Galgens die verscharrten sterblichen Überreste von mindestens 15 Menschen, während ausserhalb des Galgendreiecks die Knochen von mindestens 30 Menschen zu Tage kamen.
[13] Die Toten wurden nicht zur Ruhe gebettet sondern in die Löcher geworfen. Eine erniedrigende Praxis war es, sie wie ein lästiges Objekt mit einem Seil in die Grube zu schleifen.

Ähnliches geschah wohl auch in Basel. Bei der Gellertbrücke wurden 1968 und 1975/76 Erdarbeiten vorgenommen. Man stiess dabei auf menschliche Überreste, wie etwa einer Ansammlung von Schädeln, die lieblos vergraben worden waren. Viele Knochen fanden sich unmittelbar nördlich des längst verschwundenen Galgens. Sie stammten wohl von Hingerichteten. Die Gebeine wurden der Anthropologischen Sammlung des Naturhistorischen Museums übergeben wurden.
[14]

Unterhalt des Hochgerichts

Permanent der Witterung ausgesetzt, musste der Galgen immer wieder saniert werden wenn er nicht zerfallen sollte. Es ist aus dem 14. Jahrhundert überliefert, dass er einmal derart verlottert war dass man bei einer Hinrichtung improvisieren musste. Der zum Tode verurteilte Dieb wurde statt am Galgen an einem Baum am St.Alban-Teich aufgehängt. Sehr zum Ärger der Müller von St.Alban, die den Baum fällten als sie später entdeckten wozu er missbraucht worden war.
[15]

Die Sanierung eines Galgens war eine sensible Sache, denn das Hochgericht war dem selben Tabu unterworfen das auch den Henker umgab. Ebenso wie der Scharfrichter als unehrlich galt, konnte man auch seine Ehre verlieren wenn man etwas berührte mit dem er zu tun hatte. Der direkte Kontakt mit dem verfluchten Galgen konnte einen ehrbaren Mann zum gesellschaftlichen Aussenseiter machen. Sanierungsarbeiten an diesem Ort wurden daher zu einem gewissenhaft inszenierten Ritual.

Samuel von Brunn (1660-1727), Pedell der Universität, hielt in seiner Chronik fest dass der Galgen auf dem Gellert im Februar 1720 neu saniert werden musste. Die Holzbalken auf den Steinsäulen waren morsch geworden. Alle Zimmerleute, Maurer und Schlosser mussten gemeinsam Hand anlegen, damit keiner einem anderen ehrrührig vorwerfen konnte dass er am Galgen gearbeitet habe. Am Abend richtete die Obrigkeit zum Dank ein Mahl für die Handwerker auf der Spinnwetternzunft aus.
[16]

Ein anderes Beispiel liefert eine detailliert dokumentierte Instandstellung des Galgens auf dem Bruderholz im Basler Amt Münchenstein 1752. Der Schloßschreiber hielt fest, dass die aufgebotenen Arbeiter im feierlichen Zug unter Trommeln und Pfeifen zum Hochgericht zogen. Dort verkündete der Landvogt zu Beginn feierlich, dass keines Handwerkers Ansehen und Ehre durch die bevorstehende Arbeit am Galgen Schaden nehme, da sie durch die Basler Obrigkeit befohlen worden sei.

Die Unversehrtheit der Ehre durch diesen Akt wurde zusätzlich damit unterstrichen, dass der ersten Nagel des zusammengefügten Holzgerüstes vom Landvogt persönlich eingeschlagen wurde. Die weiteren Nägel wurden vom Schloßschreiber, den Untervögten von Pratteln, Münchenstein und Muttenz so wie dem Meier von Binningen eingeschlagen. Die Vertreter der Obrigkeit legten mit Hand an, und garantierten damit den beteiligten Zimmerleuten dass niemandem Unehre drohte.
[17]

Der Galgen verschwindet vom Gellert

Die letzte Hinrichtung in Basel fand 1819 statt, auf dem so genannten Kopfabheini vor dem Steinentor. Zu dieser Zeit war die schändliche Strafe des Hängens allmählich ausser Gebrauch gekommen. Der zerfallende und unbenutzte Galgen war nur noch ein Ärgernis für die Grundbesitzer. Das Gelände vor dem St.Alban-Tor wäre herrlich geeignet gewesen für Landhäuser wie es sie damals vor dem Riehentor in Kleinbasel oder bei Gundeldingen am Fusse des Bruderholz gab.

Auf dem Gellert hingegen wirkte aber noch immer die unheimliche Aura des Hochgerichts nach. Das uralte Tabu um den Henker und die Richtstätten war zwar langsam dabei sich zu verflüchtigen. Doch in der Nachbarschaft des Galgens wollte nach wie vor kaum jemand ein Haus besitzen und der Boden war stets mit einem Makel behaftet. Daher gelangten einige Grundeigentümer mit dem Anliegen an die Stadt, das nicht länger benötigte Hochgericht vom Gellert zu entfernen.

Im November 1821 entsprach der Rat dem Begehren. Im Frühjahr darauf wurde die Richtstätte abgetragen. Ein letztes Mal flackerte das alte Tabu auf, als die Obrigkeit sich verpflichtet sah zu versichern, dass der Abriss des Galgens das Ansehen der beteiligten Arbeiter nicht schädige.
[18] Am Platz des Hochgerichts an der Galgenhügel-Promenade findet man heute eine dreieckige Terrasse mit drei Bäumen. Sie erinnern an die drei Steinsäulen des Galgens.



Rekonstruiertes Dreiecksfundament des Galgens an der Galgenhügel-Promenade. Im hervorgehobenen gemauerten Dreieck kann man die drei Bäume sehen, die anstelle der Galgensäulen gepflanzt wurden.

Nachtrag: Voltaplatz oder Lyss?

Bis in die jüngste Zeit hinein hielt sich die irrige Meinung, dass der Galgen auf dem Lysbüchel im Raum des heutigen Voltaplatz stand, bevor er auf den Gellert kam.
[19] Der Ursprung dafür ist in einer winzigen Nachlässigkeit des Staatsarchivars Rudolf Wackernagel zu suchen. Er befasste sich in seinem vier Bände umfassenden Werk zur Geschichte Basels an verschiedenen Stellen mit dem Hochgericht. In Band 2/I spricht er explizit den Galgen und dessen Standorte an:

"... während die übrigen Hinrichtungen vor der Stadt vollzogen wurden. Im XIII. Jahrhundert geschah dies auf dem Lisbüchel; hier stand der Galgen, der dann auf den Gellert verlegt wurde..."
[20]

In den Quellenangaben zu dieser Aussage verweist Wackernagel bezüglich der Verlegung des Galgens vom Lisbüchel auf den Gellert auf die Seite 245 in Band 4 des von ihm selbst redigierten Urkundenbuches der Stadt Basel.
[21] Hier hat sich der Fehler eingeschlichen. Die dort aufgeführte Urkunde Nummer 268 behandelt die bereits erwähnte Versetzung des Galgens durch einen Herrn von Arguel. Deren Text belegt deutlich, dass der Galgen früher bei der Spalenvorstadt stand.

Der Standort wird darin konkret genannt "...extra suburbium Spalen..." und "...in loco dicto uff dem Lusbuele..."
[22], also ausserhalb der Vorstadt Spalen, an einem Ort genannt auf dem Lusbuele. Offenbar ist damit eine Erhebung bei der Lyss gemeint, eine Lyssbühl, wo der Galgen an einer Strasse stand. Wackernagel war dies bekannt, denn in Band 1 seines Werks spricht er den Galgenstreit mit St.Alban mit von Arguel an und hält zum Galgen umissverständlich fest:

"... Ursprünglich hatte sich der städtische Galgen vor Spalen auf dem Lysbühl befunden, war aber, als die dortige Gegend bewohnt zu werden begann, vom mächtigsten Grundeigentümer" dieser Gegend, dem von Arguel, beseitig und draussen im Gebiet von St.Alban aufgerichtet worden ..."
[23]

Die Fakten lassen vermuten dass Wackernagel, den wahren Verhalt kennend, eine kleine Unachtsamkeit beim Flurnamen unterlief (Lysbühl - Lisbüchel). Es ist nur winziger Fehltritt, der das verdienstreichen Schaffen des einstigen Staatsarchivars nicht schmälert. Durch die Aufführung in seiner zum Standardwerk gewordenen Basler Geschichte wurde jedoch diese irrtümliche Lokalisierung des Galgens beim Lysbüchel nahe des Voltaplatz zur festgefügten Tradition.

Zusammenfassung

Der Galgen, zugleich Ort des Strafvollzugs wie auch Symbol der obrigkeitlichen Rechtsgewalt, stand in Grossbasel bis ins 14. Jahrhundert vor der Spalenvorstadt an einer Strasse bei der Lyss. Vom so genannten Lyssbühl wurde der Galgen vor 1319 von einem einflussreichen Bürger (eventuell Johann von Arguel) auf den Gellert versetzt. Zeitzeugen berichteten um 1362/69, dass er wegen der verfemten Richtstätte um den Wert seiner Immobilen in der Vorstadt gefürchtet habe.

Erst war offenbar vorgesehen einen Holzgalgen auf dem Gellert aufzurichten. Dem illegalen Vorhaben, das zudem ohne Genehmigung des Rates geschehen sollte, widersetzte sich das nahe Kloster St.Alban. Von Arguel verzichtete auf den Holzgalgen. Er habe stattdessen, in juristischer Spitzfindigkeit, einen heimlich vorgefertigten Steingalgen auf den Gellert stellen lassen. Damit waren vollendete Tatsachen geschaffen und der Galgen blieb trotz der Proteste des Klosters.

Über fünf Jahrhundert war der Galgen Teil des Hochgerichts auf dem Gellert, wo nicht nur das Hängen sondern auch das grausame Rädern vollstreckt wurde. Seit dem 16. Jahrhundert ist das Aussehen der Galgens überliefert. Er bestand aus einem gemauerten Dreieck das von drei Steinsäulen überragt wurde. Die Säulen trugen drei Balken an denen die zum Tode Verurteilten mit Stricken gehängt wurden. Insgesamt war der Galgen vermutlich zwischen vier und fünf Meter hoch.

Eine der ersten urkundlich erwähnten Urteilsvollstreckungen am Galgen auf dem Gellert fand im Februar 1374 statt. Die Hinrichtung eines wegen Diebstahls verurteilten Küferknechts misslang, weshalb der zuständige Henker von einem der Bestohlenen umgebracht wurde. Es war üblich dass die Leichen der Gehängten, als abschreckendes Beispiel am Galgen hingenblieben. Wurden sie später abgenommen oder fielen sie herunter, verlochte man sie am Ort der Hinrichtung.

Bei Erdarbeiten an der Gellertbrücke wurden 1975/76 in einer Senke nördlich des früheren Galgens menschliche Überreste gefunden. Sie stammten mit grosser Wahrscheinlichkeit von Hingerichteten deren Leichen dort vergraben worden waren. Zu jenen die auf dem Gellert starben gehörte auch der Weber Uli Schad aus Oberdorf. Er galt als Anführer des Auftandes der Baselbieter Bauern. Schad wurde im Juli 1653 gehängt. Der übliche geistliche Beistand wurde ihm dabei verwehrt.

Der Tod am Galgen war im Allgemeinen mit Schmach und Schande behaftet. Teil dessen war es auch, dass man den Hingerichteten auch die Bestattung auf einem Friedhof verwehrte. Wie der Henker selbst, war auch der Galgen einem Tabu unterworfen. Schon das Berühren konnte Ehrlosigkeit über einen Menschen bringen. Deshalb konnten auch Sanierungsarbeiten am Hochgericht nur unter speziellen Ritualen stattfinden, welche die Mitarbeitenden vor Unehere bewahrten.

Bei einer Instandsetzung des Galgens 1720 ist hierzu belegt, dass alle Zimmerleute, Maurer und Schlosser gleichermassen mitarbeiten mussten, damit keiner des anderen Ehre in Zweifel ziehen konnte. Vor Arbeitsbeginn verlas üblicherweise ein Vertreter der Obrigkeit feierlich, dass die Handwerker auf Anordnung handelten und dass ihre Ehre keinen Schaden nehme durch die Arbeit am Galgen. Oft richteten die Behörden hinterher einen Imbiss für die Arbeiter aus.

So lange der Galgen auf dem Gellert stand, lag die dunkle Aura die ihn umgab auch auf seinem ganzen Umfeld. Mit der voranschreitenden Entwicklung der Stadt wurde das freie Land vor den Stadtmauern für Besiedlungen interessanter. Um das Areal um den Gellert vom Fluch des Galgens zu befreien, forderten Grundbesitzer schliesslich den Abriss des Galgens. Da die Todesstrafe nach 1819 ohnehin nicht mehr verhängt wurde, brach man das Hochgericht im Frühjahr 1822 ab.


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Beitrag erstellt 10.06.12 / Korrektur Quellen 08.01.17

Anmerkungen:

[1] R. Wackernagel, Urkunde 268, publiziert in Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 4, Basel, 1899, Seiten 246, Zeilen 5 und 6, 247, Zeilen 5 und 6 so wie Seite 249, Zeile 26

[2] R. Wackernagel, Urkunde 268, publiziert in Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 4, Basel, 1899, Seiten 244 bis 251

[3] R. Wackernagel, Kapitel 4 "Die Laien", 2. Buch "Die rudolfinische Zeit", publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 1, Basel, 1907, Seite 93

[4] G. Grandaur, Kapitel 36, "Die Chronik des Mathias von Neuenburg 1273-1350 (deutsche Übersetzung)", publiziert in Die Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit, Band 84 bzw. 14. Jahrhundert Band 6, Leipzig, 1899, Seiten 45 und 46 so wie A. Heusler, Kapitel 5 "Die Stadtgemeinde", in Abschnitt 3 "Die Geschlechterherrschaft", publiziert in Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter, Basel, 1860, Seite 145

[5] G. Grandaur, Kapitel 36, "Die Chronik des Mathias von Neuenburg 1273-1350 (deutsche Übersetzung)", publiziert in Die Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit, Band 84 bzw. 14. Jahrhundert Band 6, Leipzig, 1899, Seite 45

[6] R. Wackernagel, Urkunde 268, publiziert in Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 4, Basel, 1899, Seite 249, Zeilen 25 und 26

[7] R. Wackernagel, Urkunde 268, publiziert in Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 4, Basel, 1899, Seiten 246, Zeilen 28 bis 30, 247, Zeilen 18 bis 20, Seite 248, Zeilen 32 bis 35 so wie Seite 249 Zeile 45 bis Seite 250 Zeilen 1 bis 3

[8] R. Moosbrugger-Leu, Beitrag "Der Galgenhügel" im Jahresbericht 1968 der Archäologischen Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt, publiziert in Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 69, Basel, 1969, Seite 379 so wie Abbildung Tafel 8 links

[9] A. Bernoulli, Kapitel 4 "Die Grösseren Basler Annalen nach Schmitts Handschrift", publiziert in Basler Chroniken, Band 6, Leipzig, 1902, Seite 261, Zeilen 2 bis 9

[10] A. Bernoulli, Kapitel 4 "Die Grösseren Basler Annalen nach Schmitts Handschrift", publiziert in Basler Chroniken, Band 6, Leipzig, 1902, Seite 262

[11] K. O. Gauss, Abschnitt "Der Bauernkrieg von 1653", publiziert in Geschichte der Landschaft Basel und des Kantons Basel-Landschaft, Band 1 - Von der Urzeit bis zum Bauernkrieg des Jahres 1653, Liestal, 1932, Seite 775

[12] J. Manser u.a., Richtstätte und Wasenplatz in Emmenbrücke (16.-19.Jahrhundert), Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters, Band 18 und 19, Basel, 1992

[13] H.F. Etter, Abschnitte "Verlocht unter dem Hochgericht" so wie "Verlocht mit dem Vieh", in Beitrag "Nicht in geweihter Erde beigesetzt", publiziert in Richtstätte und Wasenplatz in Emmenbrücke (16.-19.Jahrhundert), Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters, Band 19, Seiten 138 und 143

[14] R. Moosbrugger-Leu, Beitrag "Der Galgenhügel" im Jahresbericht 1968 der Archäologischen Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt, publiziert in Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 69, Basel, 1969, Seite 379, so wie o. A., Beitrag "Gellertstrasse, in Unterabschnitt "Neuzeit," in" Abschnitt C "Fundbericht", im Jahresbericht 1975 der Archäologischen Bodenforschung Basel-Stadt, publiziert in Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 76, Basel, 1976, Seite 198, so wie Beitrag "Gellertstrasse, in Unterabschnitt "Mittelalter," in" Abschnitt C "Fundbericht", im Jahresbericht 1976 der Archäologischen Bodenforschung Basel-Stadt, publiziert in Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 77, Basel, 1977, Seite 219

[15] R. Wackernagel, Urkunde 268, publiziert in Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 4, Basel, 1899, Seite 246, Zeilen 9 bis 19

[16] S. von Brunn, "Chronick vieler merckwürdiger Geschichten sonderlich was alhier zu Basel passirt", Staatsarchiv Basel-Stadt, PA 816 B1, Band 1, Seite 100, siehe E. A. Meier, Beitrag "Neuer Galgen zu St.Alban" in Abschnitt 11, "Bauliches und Topographisches", publiziert in Freud und Leid, Band 1, Basel, 1981, Seite 299

[17] K. Loeliger, Beitrag "Krumm wie Galgenholz", publiziert in Baselbieter Heimatbuch, Band 8, Liestal, 1959, Seiten 112 bis 116

[18] Akten RR2. Hochgericht auf dem Gellert 14.Jh-1823, Hauptarchiv, Staatsarchiv Basel-Stadt

[19] G. Helmig / C.P. Matt, Abschnitt "Schweizerblut und Galgenvögel", publiziert in In der St.Alban-Vorstadt, Archäologische Denkmäler in Basel, Broschüre 4, Basel, 2005, Seite 29, Beispiel einer solchen irrtümlichen Lokalisierung

[20] R. Wackernagel, Kapitel 2 "Das Stadtregiment", 8. Buch "Stadt und Gesellschaft von der rudolfinischen Zeit bis zur Reformation", publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 2/I, Basel, 1911, Seite 341

[21] R. Wackernagel, Anmerkungen und Belege zu Seite 341, publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 2/I, Basel, 1911, Seite 48*

[22] R. Wackernagel, Urkunde 268, publiziert in Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 4, Basel, 1899, Seiten 246, Zeilen 4 und 5

[23] R. Wackernagel, Kapitel 5 "Die Geistlichkeit", 2. Buch "Die rudolfinische Zeit", publiziert in Geschichte der Stadt Basel, Band 1, Basel, 1907, Seite 132


Quellen:

August Bernoulli, "Die Grösseren Basler Annalen nach Schmitts Handschrift", publiziert in Basler Chroniken, Band 6, herausgegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel, Verlag von S. Hirzel, Leipzig, 1902, Seiten 261 und 262

Samuel von Brunn, "Chronick vieler merckwürdiger Geschichten sonderlich was alhier zu Basel passirt", Manuskript, Basel, o.J., Staatsarchiv Basel-Stadt, PA 816 B1, Band 1, Seite 100

Karl Otto Gauss, Geschichte der Landschaft Basel und des Kantons Basel-Landschaft, Band 1 - Von der Urzeit bis zum Bauernkrieg des Jahres 1653, herausgegeben von der Regierung des Kantons Basellandschaft, Lüdin & Co AG, Liestal, 1932, Seite 775

Georg Grandaur, "Die Chronik des Mathias von Neuenburg 1273-1350 (deutsche Übersetzung)", publiziert in Die Geschichtsschreiber der deutschen Vorzeit, Band 84 bzw. 14. Jahrhundert Band 6, Verlag der Dykschen Buchhandlung, Leipzig, 1899, Seiten 45 und 46

Guido Helmig / Christoph Philipp Matt, In der St.Alban-Vorstadt, Archäologische Denkmäler in Basel, Broschüre 4, herausgegeben von der Archäologischen Bodenforschung Basel-Stadt, Basel, 2005, ISBN 3-905098-39-3, ISSN 1660-0398, Seiten 18 bis 20 und 24 bis 25

Andreas Heusler, Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter, Bahnmaier's Buchhandlung, Basel, 1860, Seite 145

Karl Loeliger, Beitrag "Krumm wie Galgenholz", publiziert in Baselbieter Heimatbuch, Band 8, herausgegeben von der Kommission zur Erhaltung von Altertümern des Kantons Basellandschaft, Kantonale Drucksachen- und Materialzentrale, Liestal, 1959, Seiten 112 bis 116

Valentin Lötscher, Beitrag "Der Henker von Basel", publiziert in Basler Stadtbuch 1969, herausgegeben von Fritz Grieder, Valentin Lötscher und Adolf Portmann, Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1968, Seiten 74 bis 114

Jürg Manser u.a., Richtstätte und Wasenplatz in Emmenbrücke (16.-19.Jahrhundert), Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters, Band 18 (Teil 1) herausgegeben vom Schweizerischen Burgenverein, Basel, 1992, ISBN 3-908182-03-4

Jürg Manser u.a., Richtstätte und Wasenplatz in Emmenbrücke (16.-19.Jahrhundert), Schweizer Beiträge zur Kulturgeschichte und Archäologie des Mittelalters, Band 19 (Teil 2) herausgegeben vom Schweizerischen Burgenverein, Basel, 1992, ISBN 3-908182-04-2

Eugen Anton Meier, Freud und Leid, Band 1, Birkhäuser Verlag, Basel, 1981, ISBN 3-7643-1255-6, Seite 299

Rudolf Moosbrugger-Leu, Beitrag "Der Galgenhügel", im Jahresbericht 1968 der Archäologischen Bodenforschung des Kantons Basel-Stadt, publiziert in Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 69, herausgegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel, Verlag der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft, Basel, 1969, Seite 379 so wie Tafel 8

Peter Ochs, Geschichte der Stadt und Landschaft Basel, Band 1, Georg Jakob Decker, Berlin und Leipzig, 1786, Seiten 449 und 450

Rudolf Wackernagel, Urkundenbuch der Stadt Basel, Band 4, herausgegeben von der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft zu Basel, R. Reich vormals C.Detloffs Buchhandlung, Basel, 1899, Seiten 244 bis 251

Rudolf Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel, Band 1, Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1907, Seiten 93 und 132

Rudolf Wackernagel, Geschichte der Stadt Basel, Band 2/I, Helbing & Lichtenhahn, Basel, 1911, Seiten 341 und 48*

o. A., Beitrag "Gellertstrasse", im Jahresbericht 1975 der Archäologischen Bodenforschung Basel-Stadt, publiziert in Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 76, Verlag der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft, Basel, 1976, Seite 198

o. A., Beitrag "Gellertstrasse", im Jahresbericht 1976 der Archäologischen Bodenforschung Basel-Stadt, publiziert in Basler Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Band 77, Verlag der Historischen und Antiquarischen Gesellschaft, Basel, 1977, Seite 219

engel

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