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Einführung der Laternen an der Basler Fasnacht



Herr V. / 20. August 2018 :

Als Grabmacherjoggi haben Sie auf einer Stadtführung und auf Telebasel erzählt, dass die Fasnachtslaterne wegen Brandgefahr durch die Polizei eingeführt worden ist. Ich möchte dazu gerne noch mehr erfahren.

Antwort von altbasel.ch:

In den 1840er Jahren wurden die Unzulänglichkeiten des Basler Löschwesens deutlich. Die Löschordnung widmete sich primär militärischen Aufgeboten im Brandfall. Brandbekämpfung war zweitrangig und lag meist in den Händen von Milizmannschaften der Stadtquartiere. Ein grosser Brand an der Klybeckstrasse vor dem Bläsitor am 1. Januar 1844 offenbarte viele Mängel.

Die Basler Presse legte ihren Finger auf diesen wunden Punkt und wies darauf hin, dass es ein organisiertes Pompier-Corps wie im benachbarten Elsass brauche. Bei einem weiteren Brand vor der Stadtmauer Kleinbasels am 4. Juli 1845 verlief die Löschaktion chaotisch mit mehreren Verletzten. Daraufhin wurde auf private Initiative am 9. Juli die Gründung einer Basler Feuerwehr lanciert.

Das Bewusstsein um die Brandgefahr war in jenen Tagen also erhöht. Man mag vereinzelt auch an den verheerenden Stadtbrand von 1417 gedacht haben. Auf jeden Fall bereitete die Fasnacht der Polizei in diesem Zusammenhang Sorgen. Es nachts, etwa zum Morgenstreich, wegen der damals dürftigen Strassenbeleuchtung üblich, fasnächtliche Züge mit Fackeln zu begleiten.

Mit Unbehagen gestattete die Polizei bis dahin zum Morgenstreich jeweils zwei bis drei Fackeln pro Zug, die bei windigem Wetter gut zu beaufsichtigen waren. Wegen stürmischer Witterung wurde zur Fasnacht des Jahres 1844 der Gebrauch von Fackeln ganz untersagt. Die Gefahr dass der starke Wind glühende Funken in Gassen mit brandgefährdeten Winkeln trug war zu gross.

Ferner war die Polizei besorgt über die vielen "lustigen Knaben", die sich mit den Fackeln zu Leichtsinnigkeiten hinreissen lassen könnten. In einer Verordnung vom 27. Januar 1845 hielt die Polizeidirektion fest, dass es im Interesse der allgemeine Ordnung und Sicherheit sei, das Tragen von Fackeln zur Fasnachtszeit zu untersagen. Damit waren die Fackeln amtlich verboten.

Die Verordnung erwähnt auch, dass das es den Fasnächtlern offen stehe, zur Beleuchtung verschlossene Laternen zu nutzen. Das Fackelverbot veränderte den Charakter der Fasnacht. Mit Fasnachtsfeuern und Fackeln war sie seit dem Mittelalter mit offenem Feuer verbunden. Doch die Sicherheit der gewachsenen Stadt wog schwerer als die jahrhundertealte Tradition.

Es blieb nicht lange bei den nüchternen und funkensicheren Laternen zur reinen Beleuchtung. Die Kreativität der Fasnächtler entdeckte neue Möglichkeiten. Schon bald wurden die Laternen bemalt und sogar nach Sujets und Themen gestaltet. Damit hatte die Polizei mit ihrem Fackelverbot bei der Geburt der Fasnachtslaterne Pate gestanden. Eine neue Tradition war geboren.

morgenstreich der kinder 1872

Morgenstreich der Basler Kinder um 1872. Die geschlossenen Laternen werden einerseits aufgehängt, anderseits auf Stäben montiert getragen. Man erkennt die Bemalung mit verschiedenen Motiven

Beitrag erstellt 21.08.18

Quellen:

Dorothea Christ, "Geschichte der Laternenmalerei", publiziert in Basler Fasnachtslaternen, herausgegeben von der Spezi-Clique Basel, Kommissionsverlag Friedrich Reinhardt, Basel, 1980, ISBN 3 7245 04 721, Seite 15

Bruno Thommen, Die Basler Feuerwehr, Birkhäuser Verlag, Basel, 1982, ISBN 3-7643-1286-6, Seiten 80 bis 87

engel

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